Berlin: (hib/BOB) Mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs beschäftigt sich eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am 3. Dezember. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/10144) vorgelegt. Vorgesehen ist, den Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen neu zu regeln. Statt des bisherigen Einmalausgleichs über die gesetzliche Rentenversicherung nach Saldierung aller Anrechte solle künftig regelmäßig jede Versorgung innerhalb des Systems geteilt werden, heißt es in dem Entwurf. In Zukunft solle jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden. Anrechte aus berufsständischen Versorgungswerken aus der Beamtenversorgung des Bundes und aus der betrieblichen und privaten Vorsorge würden in dieses System der Teilung einbezogen, heißt es in der Vorlage.
Als Sachverständige sind eingeladen: Wolfgang Binne, Deutsche Rentenversicherung Bund; Helmut Borth, Präsident des Amtsgerichts Stuttgart; Professorin Nina Dethloff, Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht in Bonn; Professor Eberhard Eichenhofer, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Lehrstuhl für Sozialrecht und Bürgerliches Recht; Rainer Glockner, Büro für Versorgungs- und Rentengutachten in Karlsruhe; Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe; Jörn Hauß, Rechtsanwalt in Duisburg; Dagmar Niehaus, Rentenberaterin in Heiligenhaus; Professor Franz Ruland, ehemaliger Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger in München und Birgit Uebelhack, Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung in Heidelberg. Die Anhörung beginnt um 16.30 Uhr und findet im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300, statt. Anmeldung unter rechtsausschuss@bundestag.de
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