Berlin: (hib/TEP) Die Bundesregierung will die Aufstiegsfortbildungsförderung verbessern und auf mehr Förderberechtigte erweitern. Das geht aus ihrem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ( 16/10996) hervor, über den der Bundestag am späten Donnerstagabend berät. Danach sollen Fortbildungswillige bei einer, aber nicht wie bislang nur bei der ersten Aufstiegsfortbildung gefördert werden. Wer bereits eine Aufstiegsfortbildung absolviert und selber finanziert hat, verwirkt damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat. Außerdem wird sich die Förderung stärker am Erfolg der Fortbildung orientieren. Das bedeutet, dass zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs auch ein Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen gewährt wird.
Wer ein Unternehmen gründen oder übernehmen will, bekommt für die Einstellung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Ferner sollen künftig auch Fortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege förderfähig sein genau wie Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher. Die Mehrkosten, die durch die Novellierung des Gesetzes entstehen, schätzt die Regierung auf 29,4 Millionen Euro. Im Jahr 2007 kostete die Förderung im Rahmen des AFBG bei 134.000 Geförderten rund 153,6 Millionen Euro.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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