Berlin: (hib/SKE) Aus dem Zivildienst soll ein "Lerndienst" werden. Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10995) zufolge sollen die im Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ausbildungs- und Studienzeiten besser angerechnet werden können. Dazu beitragen sollen unter anderem ein qualifiziertes Zeugnis am Ende der Dienstzeit sowie Veränderungen bei begleitenden Bildungsmaßnahmen. Die bisherigen Einführungslehrgänge werden dem Gesetzentwurf zufolge zu kürzeren dienstbegleitenden Seminaren weiterentwickelt. Ein eintägiges Informationsseminar zu Beginn des Zivildienstes soll über wesentliche Rechte und Pflichten sowie Geld- und Sachbezüge aufklären. Dazu kommen ein viertägiges Seminar zur politischen Bildung, ein Seminar zur Förderung sozialer Kompetenzen über fünf Tage, eventuell fachspezifische Fortbildungen und entweder die regelmäßige Teilnahme an einer Reflexionsgruppe oder ein dreitägiges Reflexions-Seminar. Um den Aspekt "bürgerschaftliches Engagement" des Zivildienstes herauszustellen, will die Regierung das Verbot streichen, Zivildienst bei einer Institution abzuleisten, bei der man schon vorher ehrenamtlich engagiert war.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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