Berlin: (hib/KTK) Telekommunikationsfirmen, die den Behörden gespeicherte Telefon-, Handy oder Internetdaten für Ermittlungen zur Verfügung stellen, sollen in Zukunft eine höhere Entschädigung bekommen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/7103) sprach sich der Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, bei Enthaltung der FDP-Fraktion. Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf.
Die SPD-Fraktion sprach von einem "Einstieg in eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung des personellen und finanziellen Aufwandes". Die Unionsfraktion stellte fest, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen sind, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur nicht enthalten seien. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst nächstes Jahr entschieden werden.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die "Vorratsdatenspeicherung" insgesamt als verfassungswidrig ab. Deshalb sei sie auch gegen "gesetzliche Regelungen" für die Entschädigung der Telekommunikationsfirmen. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig.
Die FDP begrüßte prinzipiell die Einführung von Pauschalen für die Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen. Sie hatte sich jedoch darüber hinaus in einem eigenen Gesetzentwurf dafür ausgesprochen, das Bußgeld-Moratorium für Firmen, die keine Daten speichern, um ein weiteres Jahr bis Anfang 2010 zu verlängern (16/10838). Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt, die Fraktionen von FDP und Grüne stimmten ihm zu, die Linksfraktion enthielt sich
Das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" ist bereits seit Anfang 2008 in Kraft. Es verpflichtet Telekommunikationsfirmen, bestimmte Verbindungsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang zu speichern. Branchenvertreter gehen davon aus, dass die Investitionen für die entsprechende Infrastruktur 50 bis 75 Millionen Euro betragen werden. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen jedoch erst ab Anfang 2009 verhängt werden.
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(ab 01.04.2008 )
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