Berlin: (hib/BOB) Aufgrund der in den letzten Jahren "dramatisch" gestiegenen Kosten für die Beratungshilfe hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf ( 16/10997) vorgelegt, mit dem er Änderungen beim Beratungshilfegesetz verlangt. In der Initiative erläutert die Länderkammer, die Justizhaushalte der Bundesländer könnten die Aufwendungen nicht mehr tragen. Eine grundlegende Änderung des anwaltlichen Gebührenrechts schließt die Länderkammer jedoch aus. Stattdessen wolle sie die Voraussetzungen der Beratungshilfe gesetzlich präzisieren. Dem Rechtspfleger würde unter anderem eine genauere Prüfung der Voraussetzungen, überhaupt Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, an die Hand gegeben. Ferner ist eine "angemessene Erhöhung" der Eigenbeteiligung des Rechtssuchenden geplant. Im dem Gesetzentwurf ist von 20 Euro bei anwaltlicher Vertretung die Rede. Hinzu kämen 10 Euro für die Erstberatung. Gleichzeitig solle die Gebühr für den Anwalt von 70 auf 60 Euro abgesenkt werden. Die Bundesregierung hat hiergegen Bedenken. Die Beratungshilfe sichere bedürften Bürgern den Zugang zum Recht. Zwar habe es einen enormen Anstieg in den letzten Jahren gegeben, so die Regierung. Sie weist jedoch darauf hin, in internationalen Vergleich seien die Kosten für Beratungshilfe niedrig. Nach Auffassung der Regierung wäre die anvisierte Gebühr für einen Empfänger von Sozialhilfe zu hoch.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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