Berlin: (hib/BOB) Die Ermittlungen gegen ausländische terroristische Vereinigungen interessieren die Linksfraktion. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11078) weist sie darauf hin, zahlreiche "Erkenntnisse" in diesen Verfahren stammten von ausländischen Polizeibehörden oder Geheimdiensten. Das Problem, dass durch Folter oder anderen verbotenen Vernehmungsmethoden erlangte "Beweise" vor deutschen Gerichten landen, ist laut Linksfraktion "offensichtlich". Sie möchte wissen, ob es für die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt bei der Zusammenarbeit mit Institutionen anderer Ländern Kriterien in Bezug auf die Gefahr von Folter und verbotenen Vernehmungsmethoden in diesen Ländern gibt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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