Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Ausbauziele der Offshore-Windenergie nicht gefährden und deshalb die Raumordnungsplanung des Bundes überarbeiten. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/11214). Alle Flächen auf dem Meer, die sich bereits in fortgeschrittener Planung befinden und mit dem Ziel des Umweltschutzes vereinbar sind, sollen als Vorranggebiete ausgewiesen und die Ausnahmeregelung für planungsrechtlich verfestigte Projekte "deutlich" verlängert werden, heißt es weiter. Außerdem soll die Bundesregierung unter anderem die Ausschlusswirkung für Offshore-Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete streichen und den Ausbau der Offshore-Windkraft auf mindestens 25.000 Megawatt als Ziel der Raumordnung festlegen. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sich unter der deutschen Ratspräsidentschaft darauf verständigt hätten, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2020 gegenüber 1990 um 30 Prozent zu reduzieren. Dem Ausbau der Offshore-Windkraft komme hierbei eine besondere Bedeutung zu, da diese Energiegewinnung über großes Potential verfüge. Im Vergleich zu Onshore-Anlagen liege die Energieausbeutung etwa 40 Prozent höher.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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