Berlin: (hib/BOB) Nach der Bekämpfung der Piraterie am Horn von Afrika erkundigt sich die Fraktion der Grünen. In einer Kleinen Anfrage ( 16/11150) weisen sie darauf hin, der Europäische Rat habe am 10. November einen Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) beschlossen. Für die Bekämpfung von Piraterie jenseits deutscher Küstengewässer sei nach deutschem Recht nicht die Bundeswehr, sondernd die Bundespolizei See zuständig. Dieser fehle es jedoch an entsprechenden Fähigkeiten, und der Bundeswehr fehle es an polizeilichen Befugnissen. Die Fraktion fragt, ob Pirateriebekämpfung künftig zu einer der Aufgaben der Streitkräfte gehören wird und ob dafür das Grundgesetz geändert werden soll. Außerdem erkundigt sich die Fraktion danach, inwieweit nach Auffassung der Bundesregierung die vorhandenen Mittel der zuständigen Polizeibehörden zur Bekämpfung von Piraterie derzeit ausreichend sind und ob es zwischen der EU und der Nato Bemühungen gibt, sich auf eine Mission zu beschränken.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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