Berlin: (hib/MEN) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Zivilschutzgesetzes vorgelegt. Das Zivilschutzänderungsgesetz ( 16/11338) soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass die Bundesländer auf Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz zurückgreifen können. Außerdem sollen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes auf eine moderne Grundlage gestellt und die Länder übergreifende Krisenmanagement-Übungsserie "LÜKEX" abgesichert werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vor, allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern.
Regelungen zum Bevölkerungsschutz dürfen Bund und Bundesländer nur nach den verfassungsrechtlich zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen treffen. Der Bund ist hiernach für den Zivilschutz, die Länder für den Katastrophenschutz zuständig. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Rahmenkonzeption der Ständigen Innenministerkonferenz der Länder aus dem Jahr 2002, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag aus 2005 und Forderungen aus einem Gutachten des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2007 umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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