Berlin: (hib/LEU) Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Überarbeitung der Arbeitslosengeld II Regelung aus. Aus Sicht des Ausschusses ergibt sich beim Übergang vom Arbeitslosengeld II in die Regelaltersrente eine Lücke. In seiner Sitzung am Mittwochmorgen regt der Ausschuss daher an, den Anspruch auf das Arbeitslosengeld II bis zum Ende des Geburtsmonats zu verlängern. Die Mitglieder beschlossen einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Im konkreten Fall kritisiert der Petent die unsoziale Härte der bestehenden Regelung, da er die Übergangszeit vom Arbeitslosengeld II bis zum Beginn des Rentenanspruchs im Folgemonat überbrücken muss. Der Petent fordert daher einen nahtlosen Übergang von Arbeitslosengeld II in die Altersrente.
Der Petitionsausschuss verweist auf die bestehende gesetzliche Regelung gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie sieht vor, dass Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wenn in dem Zeitraum zwischen der Beendigung der Zahlung von Arbeitslosengeld II und dem Beginn der Rentenzahlung beispielsweise der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bezahlt werden kann und eine materielle Notlage entsteht. Dabei kommt der Einzelfallprüfung eine entscheidende Bedeutung zu, weil unterschiedliche Fallkonstellationen zu berücksichtigen sind. So kann beispielsweise nicht unterstellt werden, dass nach der Beendigung der Zahlung von Arbeitslosengeld II bis zum Beginn der Rentenzahlung eine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die bestehende Regelung mit verschiedenen Unannehmlichkeiten für die Betroffenen verbunden ist. Mit einer entsprechenden Änderung könnten derartige Probleme künftig vermieden werden.
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