Berlin: (hib/BOB) Nach einer verbesserten Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland erkundigt sich die FDP-Fraktion. In den Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage ( 16/11271) weisen die Liberalen darauf hin, eine Expertenanhörung des Menschenrechtsausschusses des Bundestages hätte im Oktober 2007 bestätigt, dass es bei der Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs in Deutschland weiterhin Defizite gibt. Es sei angemahnt worden, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Generalbundesanwalt und deutschen Behörden bei den Fällen verbessert werden muss, bei denen ein hinreichender Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat nach dem Völkerstrafgesetzbuch vorliegt. Ziel dieser Anfrage sei, zu ermitteln, welche Vorkehrungen zur konsequenten Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches derzeit getroffen sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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