Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat fordert die Einrichtung spezieller Integrationskurse für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Diese sollen parallel Schülern mit Migrationshintergrund angeboten werden, die sich in der letzten Klasse der Haupt-, Real-, oder Förderschule befinden. Ziel soll es sein, neben dem Schulabschluss durch berufsbezogene Sprachförderung und berufsbezogene Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit dieser Jugendlichen zu verbessern. In seinem Gesetzentwurf ( 16/11386) weist der Bundesrat auf die überdurchschnittlich großen Probleme Jugendlicher hin, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die deshalb mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu kämpfen hätten. Eine gezielte und frühzeitige Beratung und Förderung dieser Jugendlichen könne einen wesentlichen Beitrag zu einem erfolgreichen Übergang von der Schule in die Ausbildung leisten, schreibt die Länderkammer. Mit ihrem Gesetzentwurf soll durch eine gezielte Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung die Einrichtung solcher Kurse ermöglicht werden.
Eine Änderung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen könne aus Sicht der Bundesregierung dagegen kein geeignetes Mittel sein, um dieses Ziel zu erreichen. In ihrer Stellungnahme zu dem Vorschlag des Bundesrates betont die Regierung, Integrationskurse seien dazu da, die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration zu unterstützen. Bei der Idee des Bundesrates handele es sich jedoch um eine schulische Maßnahme, die durch die für das allgemein bildende Schulwesen verantwortlichen Bundesländer im Rahmen ihrer Kulturhoheit selbst umzusetzen seien. Dass es sich hier um eine Landeskompetenz handele werde, schreibt die Regierung weiter, auch im Beitrag der Länder zum Nationalen Integrationsplan deutlich. Dort hätten die Länder sich auf die Selbstverpflichtung verständigt, alle Kinder mit Defiziten in der deutschen Sprache besonders zu fördern.
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