Berlin: (hib/BN) Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich nicht verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann, der nun als Unterrichtung ( 16/11495) vorliegt. Zwar stieg die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf 2.147.169. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht jedoch aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen ist.
Um allen Bürgern eine Teilhabe am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto zu ermöglichen, schlägt die Bundesregierung deshalb unter anderem vor, die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden weiterzuentwickeln. Ein gemeinsamer Bericht des BMF und des Bundesministeriums der Justiz komme zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung der Banken zum Abschluss eines Girovertrags mit Kunden, die kein Girokonto besäßen, grundsätzlich geregelt werden könne, heißt es in der Unterrichtung.
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