Berlin: (hib/MIK) Die Erhebung von Gebühren für Park & Ride-Anlagen steht nicht grundsätzlich im Widerspruch zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11118) zur Erhebung von Parkgebühren durch die DB BahnPark GmbH auf Park & Ride-Plätzen. Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist gebe es keine Handhabe gegen die Erhebung von Gebühren, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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