Berlin: (hib/BN) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäischen Biopatentrichtlinie 98/44/EG verbessern. In einem Antrag ( 16/11604) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Patente auf Gene zukünftig nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt werden können. Insbesondere sollen Interpretationsspielräume in der Formulierung der EU-Richtlinie beseitigt werden. So solle beispielsweise klargestellt werden, dass auf Verfahren, welche auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion basieren, keine Patente erteilt werden dürften. Patente auf Pflanzen und Tiere sollten generell nicht erteilt werden dürfen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Interpretationsspielräume in den Formulierungen der Richtlinie zu weit reichende Patente ermöglicht hätten, heißt es in der Begründung. Dies beträfe erteilte Patente auf menschliche, tierische und pflanzliche Gene sowie auf biologische Züchtungsverfahren und embryonale Stammzellen.
Des Weiteren soll sich die Regierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die EU-Kommission im Rahmen ihrer jährlichen Berichtspflicht die Entwicklungen von Patenten im Bereich der Biotechnologie und ethische Aspekte berücksichtige. Außerdem fordern die Grünen die Regierung auf, sich bei der EU-Kommission dafür stark zu machen, eine bereits angekündigte Expertengruppe für die ethischen Fragen im Rahmen der Biopatentrichtlinie einzurichten. Es solle auch geprüft werden, wie die Kontrollmöglichkeit und Transparenz des Europäischen Patentamts (EPA) verbessert und eine bioethische Beratung des EPA gewährleistet werden kann. Darüber hinaus soll die Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie vorlegen. Bei allen Verhandlungen von internationalen Verträgen im Bereich der Biotechnologie solle die Bundesregierung für biologische Vielfalt und Sicherheit Sorge tragen, heißt es in dem Antrag.
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