Berlin: (hib/HLE) Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden auf ihre Tätigkeit nicht besonders vorbereitet. In der Regel würden dafür Personen ausgewählt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11323).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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