Berlin: (hib/LEU) Die Rechtssicherheit für Rettungsassistenten soll gestärkt werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen und mehrheitlich beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.
Im konkreten Fall weist der Petent darauf hin, dass mehr als 50 Prozent aller Notfalleinsätze in Deutschland ohne Notarzt gefahren würden. Die derzeitige Rechtslage zwinge die Rettungsassistenten, bis zum Eintreffen des Notarztes bei der Anwendung von lebenserhaltenden Maßnahmen zuweilen im rechtsfreien Raum zu handeln. Es verstreiche zudem oft wertvolle Zeit in lebensbedrohlichen Situationen, bis dem Patienten adäquat geholfen werden könne. Der Petent fordert daher, die Befugnisse von Rettungsassistenten eindeutig zu regeln.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass die Notwendigkeit der Neuregelung des Rettungsassistenzdienstes sowohl auf parlamentarischer als auch auf Regierungsebene gesehen werde. In welcher Form die Regelung konkret erfolgen solle sei jedoch noch nicht absehbar. Mit den ersten Vorarbeiten sei begonnen worden. Mit der Neuregelung müsse jedoch auch eine Novellierung der Ausbildung erfolgen, um den gewachsenen Aufgaben im Rettungsdienst dauerhaft gerecht werden zu können. In die Erarbeitung des Gesetzentwurfes sollen, wie bei jedem Gesetzgebungsverfahren, Experten einbezogen werden. Im ersten Halbjahr 2008 sei eine Expertengruppe unter Einbeziehung von Fach- und Berufsverbänden und den beteiligten Ländern eingesetzt worden. Die Vorlage eines Referentenentwurfs hänge vom weiteren Fortgang der Beratungen ab. Die Oppositionsfraktionen sprachen sich dafür aus, die Petition dem Gesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen. Mit diesem Votum soll sichergestellt werden, dass die Petition überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht wird. Diese Forderung fand keine Mehrheit im Ausschuss.
Bereits im Juli 2007 hatte sich die Mehrzahl der Sachverständigen im Rahmen einer Anhörung des Gesundheitsausschusses für eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ausgesprochen. Grundlage für die Anhörung war ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/6798), in dem gefordert wurde, das Berufsbild des Rettungsassistenten klar zu formulieren.
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