Berlin: (hib/JOH) Die Mitglieder des Menschenrechtsausschusses haben sich am Mittwochabend besorgt über die humanitäre Situation im Gaza-Streifen gezeigt. Ein Vertreter des Außenministeriums hatte berichtet, dass es bei den Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hamas laut einer vorläufigen Opferbilanz insgesamt 5500 Verletzte und 1400 Tote gegeben habe. Die Hälfte der Getöteten seien Zivilisten gewesen, davon 460 Kinder. Die Zahlen stammen aus dem palästinensischen Gesundheitsministerium sowie dem VN-Büro zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA). Der Regierungsvertreter sagte, Grundnahrungsmittel und Kindernahrung seien nur noch begrenzt erhältlich, die Krankenhäuser seien überfüllt. 400.000 Menschen hätten keinen Zugang zu fließendem Wasser. Derzeit prüfe die Bundesregierung zusammen mit dem Technischen Hilfswerk (THW) Soforthilfemaßnahmen im Bereich Wasser und Elektrizität. Insgesamt stelle die Bundesregierung in diesem Jahr 13 Millionen Euro für die humanitäre Hilfe in Gaza zur Verfügung. Der Regierungsvertreter wies darauf hin, dass der Zugang nach Gaza für Helfer aktuell nur eingeschränkt möglich sei. So gebe es von israelischer Seite nur einen begrenzten Warentransfer über bestimmte Grenzübergänge.
Der Regierungsvertreter betonte, dass sich die Bundesregierung für einen dauerhaften Waffenstillstand einsetze. So sehe ein Arbeitsplan, den Außenminister Frank-Walter Steinmeier vorgelegt habe, rasche Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage vor. Auch sollen die Arbeiten zur Überwindung des Waffenschmuggels an der Grenze zwischen Ägypten und Gaza fortgesetzt, eine Öffnung der Grenzübergänge zwischen dem Gaza-Streifen und Israel angestrebt sowie eine Wiederaufbaukonferenz vorbereitet werden. Außerdem solle ein starkes Signal für die Notwendigkeit eines schnellen Wiedereinstiegs in den Friedensprozess ausgesendet werden.
Die Abgeordneten beschäftigte außerdem die völkerrechtliche Bewertung des Gaza-Krieges. Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion falle es schwer, "in diesem Konflikt mit dem Finger auf den einen oder anderen zu zeigen". Die Hamas verwende menschliche Schutzschilde und hoffe, dass die israelische Seite mehr Menschlichkeit an den Tag lege als sie selbst. Sie betreibe "Geiselnahme mit ihrer eigenen Bevölkerung". Auch seitens der SPD-Fraktion wurde betont, die Strategie der Hamas, sich in der Zivilbevölkerung zu verstecken, sei allseits bekannt. Die Frage sei daher, ob die andere Seite trotzdem Militärmaßnahmen in von Zivilisten bewohnten Gebieten durchführen dürfe. Ein weiterer SPD-Abgeordneter sprach von einem "Dilemma", auf das das Völkerrecht keine praktische, sondern lediglich eine theoretische Antwort gebe. Bündnis 90/Die Grünen stellten die Frage nach dem legitimen Handlungsrahmen für die israelische Regierung, wenn eine Gruppierung wie die Hamas ihre Raketenbasen und Waffenlager unter zivilen Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen lagere und zugleich israelisches Territorium beschieße mit dem erklärten Ziel, zivile Opfer zu erzeugen. Der Regierungsvertreter betonte dazu, grundsätzlich dürften Zivilpersonen nach den Regeln des Völkerrechts und des Völkergewohnheitsrechts nicht Ziel von Angriffen sein. Angriffe dürften sich nur auf militärische Ziele beschränken. Zugleich sei es untersagt, Menschen als Schutzschilde zu benutzen. Daher sei es schwer, den Gaza-Konflikt pauschal zu bewerten. Die völkerrechtliche Legitimität müsse im Einzelfall geprüft werden. Es stehe jedoch "außer Zweifel", dass die Hamas die Nähe zu zivilen Einrichtungen gesucht habe. "Die Schutzschildtaktik", so der Regierungsvertreter, "ist das perfide Element dieser Kriegsführung."
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