Berlin: (hib/STO) Griechenland ist nach Auffassung der Bundesregierung ein "sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 16a Abs.2 Grundgesetz". Die Voraussetzungen dieses Artikels seien erfüllt, begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung in einer Antwort ( 16/11543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/11277). "Etwaige Kapazitätsprobleme oder Defizite bei der Durchführung von Asylverfahren" führten nicht dazu, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Nach der genannten Grundgesetz-Passage kann sich nicht auf das Asylrecht berufen, "wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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