Berlin: (hib/STO) Die deutschen Nachrichtendienste haben im Jahr 2007 insgesamt 43 mal bei Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie bei Banken und Finanzdienstleistern Auskunft etwa über Verbindungsdaten oder Kontoinhaber verlangt. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ( 16/11560) über "Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz" hervor. Danach verlangten das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 2007 von Telekommunikations- und Teledienstunternehmen in 34 Fällen Auskunft und der Bundesnachrichtendienst (BND) sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) in jeweils 2 Fällen. An Banken und Finanzdienstleister richtete laut Bericht 2007 das BfV 5 Auskunftsverlangen, während BND sowie MAD von dieser Befugnis keinen Gebrauch machten. Von Luftfahrtunternehmen und Postdienstleistern verlangten die Nachrichtendienste 2007 den Angaben zufolge keine entsprechenden Auskünfte
Von den Maßnahmen betroffen waren laut Bericht insgesamt 377 Personen. Dabei handele es sich allerdings bei 275 "Betroffenen" um eine rechnerische Größe aufgrund der festgestellten Nutzung von IP-Adressen durch unbekannte Nutzer, bei der Mehrfachnutzungen durch jeweils dieselbe Person nicht auszuschließen seien.
Auf Ebene der Bundesländer habe es 2007 insgesamt 15 Auskunftsverlangen gegeben. Dabei richteten sich 13 Maßnahmen mit 29 Betroffenen auf Auskünfte bei Telekommunikationsunternehmen, während 2 Maßnahmen mit 2 Betroffenen Auskünfte von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten betrafen, wie es in dem Bericht weiter heißt.
Der so genannte IMSI-Catcher zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobiltelefons oder der Geräte- und Kartennummern sei 2007 von BfV achtmal, vom MAD einmal und vom BND gar nicht eingesetzt worden. Betroffen seien in diesen Fällen insgesamt zehn Personen gewesen.
Mit dem 2002 in Kraft getretenen Terrorismusbekämpfungsgesetz beziehungsweise dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz von 2007 wurden den Angaben zufolge unter anderem den drei Nachrichtendiensten die Befugnis eingeräumt, unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Postunternehmen sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte zu verlangen und den IMSI-Catcher einzusetzen. Dabei habe der "eindeutige Schwerpunkt der Auskunftsersuchen und IMSI-Catcher-Einsätze des BfV" wie in den vorangegangenen Jahren im Bereich der ausländischen extremistischen beziehungsweise terroristischen Vereinigungen gelegen. Angesichts des hohen Gefährdungspotentials dieser Gruppen sind die eingeräumten Befugnisse nach Auffassung des PKGr "maßvoll genutzt" worden. Freiheitsrechte seien insgesamt "nur in dem Maß eingeschränkt worden, wie es zur Wahrung der Sicherheit unbedingt für notwendig erachtet" worden sei.
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