Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Änderung des Zivilschutzgesetzes frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion stimmte der Ausschuss am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11338) in geänderter Fassung zu. Die Vorlage soll am Donnerstag abschließend im Bundestagsplenum behandelt werden.
Das Zivilschutzänderungsgesetz soll unter anderem die Grundlage dafür schaffen, dass die Bundesländer auf Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz zurückgreifen können. Außerdem sollen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes auf eine moderne Grundlage gestellt und die Länder übergreifende Krisenmanagement-Übungsserie "LÜKEX" abgesichert werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund vor, allerdings nur auf Ersuchen und im Einvernehmen mit den Ländern.
Regelungen zum Bevölkerungsschutz dürfen Bund und Länder nur nach den verfassungsrechtlich zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen treffen. Der Bund ist demnach für den Zivilschutz zuständig und die Länder für den Katastrophenschutz.
Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion verabschiedete der Ausschuss einen von der Koalition vorgelegten Änderungsantrag. Danach soll das Bundesinnenministerium ab 2010 den Bundestag jährlich über die Ergebnisse einer bundesweiten Risikoanalyse für den Zivilschutz unterrichten, die laut Gesetzentwurf vom Bund im Zusammenwirken mit den Ländern erstellt wird. Keine Mehrheit fand dagegen ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/7520), der auf ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem abzielt.
Die CDU/CSU-Fraktion warb um Zustimmung zu dem Regierungsentwurf, der sich "sehen lassen" könne. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass die Länderseite nicht zu einer Grundgesetzänderung zur Neuordnung der bestehenden Kompetenzaufteilung mit dem Bund bereit gewesen sei. Daher habe man keine "große Lösung" erreicht, doch sei auch ein "kleiner Schritt" sinnvoll. Die FDP-Fraktion forderte klarere Strukturen beim Bevölkerungsschutz und betonte, ein Ende der Strukturdebatte in diesem Bereich werde es mit dem Änderungsgesetz nicht geben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, mit dem Gesetzentwurf werde ein strukturelles Defizit fortgeschrieben, das nur durch eine Grundgesetzänderung zu beheben sei. Die Fraktion Die Linke wandte sich gegen eine engere Verflechtung militärischer und ziviler Ressourcen.
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