Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, auf den Grundsatz der Haushaltswahrheit zu achten und daher auf die geplante Bildung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" zu verzichten. In einem Antrag ( 16/11743) schreiben die Liberalen, der Fonds, der rund 18,7 Milliarden Euro umfassen und damit rund die Hälfte der vom Bund zu finanzierenden Maßnahmen des Konjunkturpakets II abdecken soll, sei bedenklich, weil es sich dabei um einen Schattenhaushalt handele. Das verstoße gegen die Regeln der ordnungsgemäßen Haushaltsführung.
Die FDP erinnert daran, dass der Bundestag 1999 unter Beteiligung eines SPD-Finanzministers das Gesetz zur Eingliederung der Schulden von Sondervermögen des Bundes in die Bundesschuld verabschiedet habe. Damals waren der "Erblastentilgungsfonds", das "Bundeseisenbahnvermögen" und der "Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" in die Bundesschuld überführt worden. Die Argumente für diese Maßnahme seien Transparenz, Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sowie ein vereinfachtes Kreditmanagement des Bundes gewesen, erinnert die FDP-Fraktion. "Wenn der Bund zusätzliche Kredite über ein Sondervermögen aufnimmt, ist zudem zu befürchten, dass die bisher und möglicherweise bis 2015 geltenden sowie ohnehin ,weichen' Verfassungsvorschriften zur staatlichen Kreditaufnahme an Wirkung verlieren", fürchtet die FDP-Fraktion. Ein Überblick über die öffentlichen Finanzen werde damit auf jeden Fall schwieriger. Angesichts der ständig steigenden Staatsverschuldung müsse die Nettokreditaufnahme der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung aller Nebenhaushalte in den Etats vollständig abgebildet und auf die Errichtung weiterer Sondermögen verzichtet werden, fordert die FDP-Fraktion
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