Berlin: (hib/LEU) Der Ruf nach einem erneuten NPD-Verbotsverfahren sorgt auch im Petitionsausschuss für Kontroversen. Bei einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses am Montagnachmittag wurde die Forderung der "Vereinigung von Verfolgten des Naziregimes" nach einem NPD-Verbot von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt. Für die Petentin argumentierte ihre Vertreterin Cornelia Kehrt, dass die Aussagen der NPD rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich seien. Auch nutze die NPD den Parteienstatus aus, um Geld von einem demokratischen Staat zu beziehen. "Die NPD nutzt die Legalität zum Anschein der Legitimität", warnte Kerth. Die Petition wurde von rund 175.500 Bürgern unterstützt.
Die CDU/CSU-Fraktion beurteilte die Erfolgschancen eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens skeptisch und verwies auf die Gefahr, die NPD dadurch aufzuwerten. Sie forderte daher "cleverere verfahrensrechtliche Methoden". Einigkeit bestehe darin, dass alle Demokraten wachsam gegenüber rechtsradikalen Tendenzen sein müssten. Die SPD-Fraktion mahnte, im Kampf gegen die verfassungsfeindlichen Angriffe Rechtsextremer alle Kräfte aufzuwenden. "Die politischen Bemühungen müssen in jedem Lebensalltag und in allen sozialen Situationen greifen", betonte sie.
Die Fraktion Die Linke verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten klare Verhaltenshinweise für ein neues Verbotsverfahren gegeben habe. Mit Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fragte sie nach der Definition "wann eine unmittelbare Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland besteht" und wer dies feststelle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass ein NPD-Verbot nicht alle Ursachen des Rechtsextremismus beheben könne. Zudem gebe es "auch andere Möglichkeiten, die NPD zu bekämpfen". So könne sie "wieder aus den Landtagen herausgewählt werden". Hier komme der Gesellschaft eine wichtige Aufgabe zu. Ein Parteiverbot könne nur das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der bestehenden Rechtsgrundlage aussprechen. Hier sei jedoch Vorsicht geboten. "Die Regelungen sollten nicht im laufenden Verfahren geändert werden", betonte die Fraktion.
Die Bundesregierung äußerte sich kritisch zu einem neuerlichen Verbotsverfahren. Es sei "aus fachlicher Sicht nur empfehlenswert, wenn es eine hohe Aussicht auf Erfolg" hätte, betonten Regierungsvertreter. Eine vom Bundestag geforderte Materialsammlung zu den Erkenntnissen über die NPD hinsichtlich eines neuen Verbotsverfahrens läge dem Parlamentarischen Kontrollgremium vor.
Die Erkenntnisse der Anhörung will der Ausschuss nun ausgewerten und beraten. Eine vergleichbare Petition hatte der Bundestag bereits im Dezember 2007 abgeschlossen.
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