Berlin: (hib/STO) Die Entlastungswirkung der Beitragssatzsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12050). Darin verweist die Fraktion darauf, dass die Bundesregierung den Beitragssatz im Rahmen ihrer Konjunkturpakete zum 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent senke, nachdem sie zum Jahresbeginn einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent für alle Versicherten eingeführt habe. Nach Regierungsangaben zur Entlastung durch die Beitragssatzsenkung zahlten die Bürger in diesem Jahr abhängig von ihrem Einkommen und Familienstand 15 bis 66 Euro weniger Krankenversicherungsbeiträge. Allerdings vergleiche die Bundesregierung die Jahreswirkung der Beitragssatzsenkungen nicht wie beispielsweise bei den Steuersenkungen mit dem Jahr 2008.
Wissen möchten die Abgeordneten daher, wie viele Versicherte im vergangenen Jahr von Beitragssätzen von 11,3 bis 12 Prozent sowie jeweils von 12 bis 13 Prozent, von 13 bis 14 Prozent, 14 bis 15 Prozent und von mehr als 15 Prozent betroffen waren. Ferner erkundigen sie sich unter anderem danach, wie hoch in diesem Jahr die Entlastungswirkungen der Beitragssatzsenkung sind, "wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 13 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10.000 Euro bis 80.000 Euro" vorgenommen wird.
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