Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/12069) zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung vorgelegt. Kernstück des Vertrages vom 3. September 2008 ist der Bau einer festen Querung (Brücke oder Tunnel) für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 Kilometer breiten Fehmarnbelt zwischen Deutschland und Dänemark. Darüber hinaus soll die erforderliche Hinterlandanbindung in beiden Ländern geschaffen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Fehmarnbeltquerung sei vorrangiges Vorhaben für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und ein wesentliches Element zur Vollendung der zentralen Nord-Süd-Achse zwischen Zentraleuropa und den nordischen Ländern. Die Verbindung werde auch den Eisenbahnverkehr zwischen beiden Ländern sowie zwischen Zentraleuropa und Skandinavien fördern.
Der Vertrag regelt laut Gesetzentwurf die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung sowie die Verantwortlichkeiten für den Ausbau und die Finanzierung der erforderlichen Hinterlandanbindungen in beiden Ländern. Danach wird Dänemark die Feste Fehmarnbeltquerung errichten und betreiben und die Kosten tragen. Für den Ausbau und die Finanzierung der auf deutschem Hoheitsgebiet liegenden Hinterlandanbindungen sei die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, für die Hinterlandanbindung auf dänischem Hoheitsgebiet das Königreich Dänemark. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
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