Berlin: (hib/STO) Wer als Familienangehöriger von Bürgern eines EU-Landes nach Deutschland einreisen will und einem Drittstaat angehört, benötigt dazu ein Visum, sofern dies laut EU-Visum-Verordnung vorgesehen ist. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/12013) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11821) hervor.
Demnach sind die "mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden" grundsätzlich angewiesen, visumpflichtigen Familienangehörigen von Unionsbürgern an der Grenze bei Bedarf ein gebührenfreies Ausnahmevisum zu erteilen und die Einreise zu gestatten. Dabei muss der Antwort zufolge nachvollziehbar sein, dass der Drittstaatsangehörige mit einem Unionsbürger verheiratet oder "aufgrund anderer familiärer Verbundenheit nachzugsberechtigt ist und keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung eine Visumerteilung ausschließen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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