Berlin: (hib/BOB) Zum Übereinkommen über Streumunition, das am 3. Dezember vorigen Jahres in Oslo unterzeichnet wurde, hat die Regierung einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 16/12226) vorgelegt. Das Abkommen ist von 94 Unterzeichner-Staaten unterschrieben worden. Nicht nur der Einsatz, sondern auch Entwicklung, Herstellung, Lagerung sowie Import und Export von Streumunition aller Typen werden in den neuen Übereinkommen untersagt. Das Verbot umfasst sämtliche bislang zum Einsatz gekommene Streumunitionstypen. Ausnahmen und Übergangsregeln sind nicht vorgesehen. Die Hilfe für die Opfer früherer Einsätze und die Unterstützung betroffener Staaten sind darin gestärkt, Die größten Besitzer von Streumunition - und Anwenderstaaten wie die USA, Russland, China, Indien und Pakistan haben das Abkommen nicht unterzeichnet. Ihr späterer Beitritt zum Oslo-Übereinkommen über Streumunition bleibe aber Ziel der angestrebten universalen Gültigkeit des Abkommens. Die Bundeswehr hat der Bundesregierung zufolge niemals Streumunition eingesetzt. Bereits 2001 hätten die Streitkräfte damit begonnen, überzählige bzw. veraltete Streumunition aus ihren Beständen zu entfernen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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