Berlin: (hib/STO) Die umstrittene Heroin-Abgabe an Schwerstabhängige ist am Montag, dem 23. März, Thema einer Sachverständigenanhörung des Gesundheitshausschusses. Dabei geht es um einen gemeinsamen Gesetzentwurf einer Abgeordnetengruppe von Mitgliedern der SPD-, der FDP-, der Grünen- und der Linksfraktion ( 16/11515) sowie einen weiteren Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/7249) und einen Antrag einer Reihe von Unions-Parlamentariern ( 16/12238).
Die beiden fast gleichlautenden Gesetzentwürfe zielen darauf ab, die Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlich hergestelltem Heroin - dem sogenannten Diamorphin - auf Kosten der Krankenkassen in das "Regelwerk der gesundheitlichen Versorgung" zu integrieren. In der CDU/CSU-Fraktion stößt dies jedoch auf "erhebliche Bedenken", wie aus dem Antrag der Unions-Parlamentarier hervorgeht. Für eine Übernahme der Diamorphin-Behandlung in die GKV-Regelversorgung reiche derzeit der Kenntnisstand nicht aus, monieren sie darin und fordern, ein 2002 in mehreren Städten gestartetes und mittlerweile abgeschlossenes Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe an Schwerstabhängige fortzuführen.
Zu der Anhörung, die von 13.00 Uhr bis 14.30 im SPD-Fraktionssaal (RTG 3 S001) stattfindet, sind neben 3 Einzelexperten auch Vertreter von insgesamt 26 Kommunen und Organisationen eingeladen, darunter die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen. Zuhörer können sich unter: gesundheitsausschuss@bundestag.de anmelden.
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