Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) vorlegen. Dies fordern die Fraktionen von Union und SPD in einem gemeinsamen Antrag ( 16/12283). Danach sind Öffentlich-Private Partnerschaften bereits jetzt ein anerkanntes und erfolgreiches Instrument der öffentlichen Beschaffung oder Leistungserstellung. Nach Angaben der Fraktionen gibt es 116 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen 3,5 Milliarden Euro. Ein Viertel dieser Projekte befinde sich bereits in der Betriebsphase. Die Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler würden sich auf 5 bis 25 Prozent belaufen, schreiben die Fraktionen weiter.
"Öffentlich-Private Partnerschaften haben sich deshalb als ein wirksames Instrument erwiesen, den haushaltsrechtlich normierten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser gerecht zu werden", heißt es in dem Antrag. Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz von 2005 habe wesentlich zum Erfolg dieser Partnerschaften beigetragen. So seien die Investitionen in PPP-Projekte von 65 Millionen in den Jahren 2002 und 2003 auf 875 Millionen im Jahr 2007 gestiegen. Erinnert wird an das Ziel der Bundesregierung, den PPP-Anteil an den öffentlichen Beschaffungen von derzeit 4 Prozent auf 15 Prozent zu erhöhen.
Zugleich weisen die Fraktionen von Union und SPD auf ein Problem bei PPP-Projekten hin. Wenn die öffentliche Hand mit eigenem Personal bei PPP-Projekten engagiert ist, falle Umsatzsteuer an. "Damit werden Öffentlich-Private Partnerschaften gegenüber der konventionellen Leistungserstellung durch die öffentliche Verwaltung weniger attraktiv", heißt es in dem Antrag. Denn wenn die öffentliche Hand hoheitliche Leistungen mit eigenem Personal erbringe, falle keine Umsatzsteuer an, schreiben Unions- und SPD-Fraktion. Sie regen ein Modellprojekt an, mit dem die Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung genau untersucht werden soll.
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