Berlin: (hib/STO) Die Befugnisse des Technischen Hilfswerks (THW) bei einem Einsatz sollen gesetzlich geregelt werden. Bislang fehle eine entsprechende Regelung, heißt es in einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/12854), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Danach sollen die THW-Helfer beispielsweise die Befugnis erhalten, bei einem Einsatz die Absperrung eines Unglücksortes gegenüber Schaulustigen durchzusetzen oder ein nicht vom Schadensereignis betroffenes Grundstück zu betreten. Für das THW als der Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes für technische Hilfeleistungen bei Katastrophen und Unglücksfällen sind der Vorlage zufolge mehr als 80.000 ehrenamtliche Helfer sowie etwa 800 hauptamtlich Beschäftigte tätig.
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