Berlin: (hib/HIL) Kritik haben Experten am vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes geübt. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montagnachmittag deutlich. Das Gesetz, in dem unter anderem Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden sollen, werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage, um das Eindringen sogenannter Schadprogramme in informationstechnische Netze des Bundes zu verhindern, war sich die Mehrheit der Sachverständigen einig. Einzig Udo Helmbrecht, Präsident des BSI, betonte, mit der vorgeschlagenen Novelle werde das BSI-Gesetz auf den Stand der Zeit gebracht und an die veränderte Gefährdungslage angepasst. Der Datenschutz werde dabei nicht verletzt, da es dem BSI lediglich um Kontrolle und nicht um Überwachung von Nutzungsdaten gehe. "Wir sind nicht an personenbezogenen Daten interessiert, sondern es geht uns darum, dass keine Schadprogramme eingebracht werden", sagte Helmbrecht.
Annette Brückner, Inhaberin einer Firma für Software der öffentlichen Verwaltung, sagte dagegen, durch die geplante Erfassung der Daten, wer welche Behördenseite wann angeklickt habe, werde der bereits vorhandene sogenannte digitale Tsunami, also die gigantische Menge auch personenbezogener Daten, noch verstärkt. Andreas Pfitzmann, Professor im Fachbereich Informatik an der Technischen Universität Dresden, sagte, der entscheidende Punkt sei nicht die Verfolgung derer, die Schadprogramme in Informationssysteme einbrächten. Vielmehr gehe es darum, bestehende Sicherheitslücken zu schließen. Pfitzmann sprach sich dafür aus, für die Kontrolle des BSI eine parlamentarische Kontrollkommission einzusetzen. Außerdem solle das BMI vor der Speicherung von Daten eine richterliche Genehmigung einholen und alle Sicherheitslücken, die ihm bekannt sind, veröffentlichen müssen.
Ralf Poscher, Verfassungsrechtler der Universität Bochum, kritisierte ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit der Informationsnetze des Bundes einerseits und dem Datenschutz andererseits. Im derzeit vorliegenden Entwurf fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Poscher forderte, wenn Daten von Seitenbesuchern gespeichert werden sollten, dann nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form. Auch er sprach sich zur Kontrolle des BSI für die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums aus. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte ebenfalls, Daten höchstens pseudonymisiert zu erfassen. Außerdem komme der Transparenz der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in Informationssystemen des Bundes besondere Bedeutung zu.
Vertreter der Koalitionsfraktionen sagten, man habe sich mittlerweile grundsätzlich darauf verständigt, die Nutzungsdaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu speichern. Es sei auch nicht mehr geplant, Surfverhalten zur Beseitigung von Störungen vorsorglich zu protokollieren. Das Telemediengesetz solle nicht dahingehend geändert werden.
In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dem BSI Befugnisse einzuräumen, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik (IT) in der Bundesverwaltung zu machen und Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die IT-Sicherheit abzuwehren. "Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weiter", heißt es in der Vorlage.
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