Berlin: (hib/STO) Der Mandatsbereich der europäischen Polizeibehörde Europol soll erweitert werden. Das sieht der sogenannte Europol-Beschluss der EU-Innen- und Justizminister vom April 2009 vor, zu dessen Umsetzung die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf ( 16/12924) vorgelegt hat.
Danach kann Europol bislang seine Aufgaben bei der Bekämpfung schwerwiegender Formen internationaler Kriminalität nur wahrnehmen, wenn unter anderem "tatsächliche Anhaltspunkte für eine kriminelle Organisationsstruktur vorliegen". Da nach dem Europol-Beschluss die Anforderung entfällt, dass eine solche Struktur vorliegt, kann Europol künftig bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität aktiv werden.
Ferner sollen die Behörden der Bundespolizei und des Zollfahndungsdienstes sowie die Polizeien der Länder anstatt der bisher allein berechtigten Landeskriminalämter die Möglichkeit erhalten, unmittelbar mit den deutschen Verbindungsbeamten bei Europol Daten auszutauschen, soweit dies zur Beschleunigung des Geschäftsganges erforderlich und ein nationaler Koordinierungsbedarf nicht erkennbar ist. Diese Behörden sollen nun auch innerstaatlich befugt sein, in einem automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen.
Der Europol-Beschluss, der ab dem 1. Januar 2010 gilt, ersetzt der Vorlage zufolge das bislang geltende Europol-Übereinkommen. Durch den Beschluss wird Europol vollständig in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt. Die Finanzierung Europols erfolge dann nicht mehr unmittelbar durch die EU-Mitgliedsstaaten, sondern durch einen Zuschuss aus dem Haushaltsplan der EU, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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