Berlin: (hib/HLE) Das Kassenaufkommen der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer (brutto) hat sich zwischen 2003 und 2008 sehr stark erhöht. So stieg das Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer von 4,568 auf 32,685 Milliarden Euro. Bei der Körperschaftsteuer erhöhte sich das Kassenaufkommen von 8,275 auf 15,868 Milliarden Euro und bei der Gewerbesteuer (brutto) von 24,139 auf 41,083 Milliarden Euro. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12637) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12497) schreibt, stellt die Unternehmensteuerreform mit einer Entlastung um rund 5 Milliarden Euro für die Unternehmen eine wichtige Hilfe zur Krisenbewältigung dar.
Zur Frage der FDP-Fraktion nach konjunkturellen Auswirkungen einzelner Maßnahmen der Unternehmensteuerreform schreibt die Regierung, nach Berechnungen des DIW Berlin würden sich die Veränderungen an der Zinsschranke nur bei einem verschwindend kleinen Teil der Unternehmen auswirken. Ebenso wie bei der sogenannten Mantelkauf-Regelung gebe es aber noch keine belastbaren Daten. Bei der Funktionsverlagerung seien keine unmittelbaren konjunkturellen Auswirkungen zu erkennen, während industrieller Mittelstand und Handwerk von der Hinzurechnungsbesteuerung profitieren würden. Der Zeitraum seit Inkrafttreten der Steuerreform am 1. Januar 2008 sei noch zu kurz, um belastbare Aussagen über Unternehmensgewinne zu machen. Insgesamt habe die Unternehmensteuerreform dazu beigetragen, den Steuer- und Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
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