Berlin: (hib/HLE) Die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen und Laboratorien, die Produkte und Dienstleistungen prüfen, soll in einer nationalen Akkreditierungsstelle zusammengefasst werden. Dies geht aus dem von den Fraktionen Union und SPD vorgelegten Gesetzentwurf über die Akkreditierungsstelle ( 16/12983) hervor. Derzeit werden Akkreditierungen noch von fünf privaten sowie neun Bundes- und vier Länderstellen vorgenommen. Aus diesen soll aufgrund einer Vorgabe der EU, die vom 1. Januar 2010 an in jedem EU-Land anzuwenden ist, eine einzige Akkreditierungsstelle errichtet werden.
Die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen sei wichtig für Sicherheit, Qualität und freien Warenverkehr. Daher müssten Akkreditierungsstellen unabhängig und unparteiisch sein. Bisher würden in den Bereichen Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz überwiegend Behörden oder "beliehene juristische Personen des Privatrechts" Akkreditierungen vornehmen. In den Bereichen der Umweltanalytik, Gefahrstoffverordnung und in der Telekommunikation gebe es aber auch private Akkreditierungsstellen. Verbände der Wirtschaft hätten eigene Akkreditierungsstellen ins Leben gerufen. Deren gesetzlich nicht geregelte Tätigkeit diene primär der Vertrauensbildung im Geschäftsverkehr. Diese Zersplitterung und damit verbundene mangelnde Transparenz habe auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu einem Verlust von Akzeptanz und Einfluss geführt.
Der Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer nationalen Akkreditierungsstelle in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Bund, Länder und Wirtschaft sollen sich daran zu je einem Drittel beteiligen. Sollten sich die Länder nicht beteiligen wollen, wird der Bund Mehrheitsgesellschafter. Die Beibehaltung der bisherigen Stellen unter dem Dach einer "Kopfstelle" würde den Vorschriften der EU widersprechen und sei daher nicht möglich. Auch eine gemeinsam von Bund und Ländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts scheide aus, weil sie zu einer unzulässigen Mischverwaltung führen würde. Die Anschubfinanzierungskosten für den Bund liegen bei 2,28 Millionen Euro. Wenn sich die Länder nicht an der Akkreditierungsstelle beteiligen, muss der Bund Kosten in Höhe von 4,56 Millionen tragen.
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