Berlin: (hib/BOB) Die Versteigerung gepfändeter Gegenstände soll auch über das Internet möglich sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung ( 16/12811) vorgelegt. Die Zivilprozessordnung und die Abgabenordnung müssten dazu geändert werden. Die Regierung schreibt unter anderem, wegen des eingeschränkten Kreises an Bietern bei einer öffentlichen Versteigerung, ließe sich insbesondere für gepfändete Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens oder Geräte der Unterhaltungselektronik häufig keine Bieter finden. Fänden sich Käufer, so blieben die Erlöse hinter denen, die bei einem Verkauf über das Internet erzielt werden könnten, "erheblich zurück", so die Regierung. Eine Versteigerung gepfändeter Sachen im Internet sei zwar nach geltendem Recht möglich, setze aber unter Umständen ein aufwendiges Verfahren voraus.
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