Berlin: (hib/KTK) Mit breiter Mehrheit hat sich der Familienausschuss am Mittwochvormittag für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ( 16/12413) ausgesprochen. Nur die Grünen enthielten sich. Vorher hatte der Ausschuss noch einem Änderungsantrag zugestimmt: Anstelle von "monatlichen finanziellen Unterstützungen" soll im Gesetzentwurf von "Conterganrenten" die Rede sein, außerdem soll ein Mitglied des Stiftungsvorstandes selber contergangeschädigt sein. Voraussichtlich am Donnerstag wird der Bundestag über den Gesetzentwurf abstimmen.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass die Verwaltungskosten der Stiftung künftig vollständig vom Bund übernommen werden sollen. Sie verteidigte die Vorgabe, bei der Zusammensetzung des Stiftungsrats keine Mehrheit von Betroffenen festzuschreiben. Die Verantwortung dürfe nicht den Betroffenen allein überlassen werden, betonte die Fraktion. Die Konservativen verteidigten die Regelung, jährliche Sonderzahlungen über einen Zeitraum von 25 Jahren auszuzahlen. Betroffene hatten sich für eine Einmalzahlung ausgesprochen. Die SPD-Fraktion erläuterte in diesem Zusammenhang, die jährlichen Sonderzahlungen seien beispielsweise mit einer Lebensversicherung nicht vergleichbar: Sie seien an die Person des Betroffenen gebunden und kämen einem Erben nicht zugute, deshalb könnten darauf keine Anleihen - beispielsweise für den behindertengerechten Umbau des Hauses - aufgenommen werden. Die Sozialdemokraten betonten, die Höchstsumme von 1.090 Euro könne für die monatliche Conterganrente erst dann angehoben werden, wenn wissenschaftliche Studien den tatsächlichen Bedarf contergangeschädigter Menschen erhoben hätten. Zu den Aufgaben der Conterganstiftung wird auch die Erstellung entsprechender Studien gehören.
Die FDP kündigte an, im Plenum einen eigenen Antrag zur Conterganstiftung einzubringen. Sie kritisierte die fehlende rechtliche Gleichstellung der Conterganrente mit der Altersrente, mahnte eine regelmäßige Überprüfung ihrer Höhe an und forderte, dass Betroffene bei gleicher Eignung als Geschäftsführer der Stiftung berücksichtigt werden sollen. Die Linke bedauerte die geplante Zusammensetzung der Stiftungsgremien. "Es wäre ein mutiger Schritt gewesen, Betroffenen in allen Gremien der Stiftung die Mehrheit zu garantieren", sagte die Linksfraktion. Außerdem sollten Contergangeschädigte, die erst jetzt als solche anerkannt werden, rückwirkende Zahlungen erhalten. Ein entsprechender Antrag ( 16/11639) sowie ein Änderungsantrag wurden mit den Stimmen der Koalition und der FDP abgelehnt. Auch die Grünen kritisierten, dass der Stiftungsrat nicht paritätisch mit Contergangeschädigten besetzt sei. Denn: "Wir haben gesehen, dass Betroffene die besten Anwälte ihrer eigenen Sache sind", so die Fraktion. Insgesamt stelle der Gesetzentwurf jedoch einen "Meilenstein" dar.
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