Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke setzt sich dafür ein, eine soziale Fortschrittsklausel in die EU-Verträge einzufügen. Sie fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/13056) konkret auf, sich dafür einzusetzen, in den EU-Verträgen künftig den Vorrang der Grundrechte und Grundwerte vor den Grundfreiheiten des Kapitals (Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalsverkehrsfreiheit) primärrechtlich zu gewährleisten. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung außerdem, eine gemeinsame Vereinbarung von Europäischem Parlament, Kommission und Rat zu initiieren, mit der diese klarstellen, dass soziale Grundfreiheiten im Konfliktfall vorgehen. Insbesondere Koalitionsfreiheit, Tarifautonomie, das Streikrecht der Gewerkschaften und das Recht der Mitgliedstaaten zum Erlass von Tariftreuegesetzen seien zwingend anzuerkennen und müssten verlässlich gesichert werden, schreiben die Abgeordneten. Zur Begründung ihres Antrages beziehen sie sich unter anderem auf aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die nach Meinung der Abgeordneten das Streikrecht und nationale Regelungen zum Mindestlohn aushebeln würden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen
Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander
Weinlein