Berlin: (hib/SEH) Die Bundesregierung soll sich für eine Änderung der Europäischen Fluggastverordnung einsetzen. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/12997), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Die Fluggastverordnung besagt unter anderem, dass Passagiere bei Verspätung ihres Fluges gegenüber der Fluggesellschaft Anspruch auf Ausgleichsleistungen haben. Die Fluggesellschaften würden die Zahlungen jedoch oft umgehen, indem sie nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung darauf verweisen würden, dass die Verspätungen durch "außergewöhnliche Umstände" zustande gekommen seien, so die Liberalen.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, müsse der Begriff der "außergewöhnlichen Umstände" präzise bestimmt werden, fordert die FDP. Außerdem solle die Fluggastverordnung sowohl am Start- als auch am Landeort des Flugzeugs innerhalb der Europäischen Union Anwendung finden. Auch wer einen Anschlussflug derselben Fluggesellschaft verpasst, soll sich künftig auf die Fluggastverordnung berufen können. Diese Ergänzungen erleichtere es Reisenden, in ihrem Heimatland gegen eine Fluggesellschaft zu prozessieren - ohne sprachliche Barrieren und mit den gewohnten Rechtsordnungen und Verfahrensvorschriften.
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