Berlin: (hib/SEH) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf für ein verbindliches Register von Interessenvertretern einbringen. Das fordert die Grünen-Fraktion in einem Antrag ( 16/13174). In dem Register solle die Tätigkeit der im Bereich von Bundesregierung und Bundestag tätigen Lobbyisten geregelt werden: durch die Pflicht zur Registrierung und durch das Erstellen eines Verhaltenskodex. Das Register solle vom Bundestagspräsidenten geführt werden, ständig aktualisiert werden und außerdem öffentlich zugängig sein. Als Lobbyist dürfe demnach nur tätig sein, wer sich zuvor in der Liste registriert habe. Auch auf Landesebene wäre ein solches Lobbyistenregister wünschenswert.
Die Grünen-Fraktion begründet ihre Initiative damit, dass der Einfluss der Interessenvertreter auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen habe. Ihre nützliche und wichtige Tätigkeit im politischen Bereich, vor allem in der Ministerialbürokratie, müsse aber für die Öffentlichkeit transparent sein. Ein Lobbyistenregister diene auch der Gleichstellung. "Allen Interessengruppen sind - unabhängig von der finanziellen Ausstattung - die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive einzuräumen. Durch die Herstellung größtmöglicher Transparenz werden unlautere Einflüsse neutralisiert, jeglicher böse Schein wird von vornherein vermieden", heißt es in der vorgeschlagenen Beschlussfassung.
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