Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat will die nationalen Vorraussetzungen für die Teilnahme an einem von der EU initiierten Schulobstprogramm regeln und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/13111) vorgelegt, der am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten werden soll. Das Schulobstprogramm soll speziell dem geringen Obst- und Gemüseverzehr entgegen wirken und den Obst- und Gemüseanteil in der Ernährung der Kinder nachhaltig erhöhen. Das Programm sehe eine Gemeinschaftsbeihilfe von 50 Prozent vor, schreibt der Bundesrat in der Begründung. Daneben müsse der Mitgliedstaat zwingend sogenannte "flankierende Maßnahmen" vorsehen, damit die Effizienz des Programms gewährleistet wird. Diese Maßnahmen seien Teil der zu erarbeitenden "Nationalen Strategie", heißt es weiter. Nach den Vorstellungen der Länderkammer solle ein Land in seinem Gebiet ein Schulprogramm durchführen können, soweit die finanzielle Beteiligung durch den Bund sichergestellt sei.
Aus Sicht der Bundesregierung ist dies nicht akzeptabel. Sie stimmt dem Gesetzentwurf nicht zu. Es sei grundsätzlich Angelegenheit der Länder solche Maßnahmen durchzuführen, woraus sich auch deren Finanzierungszuständigkeit ergebe, heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Da das Schulobstprogramm freiwillig sei, müsse es den Bundesländern überlassen bleiben, ob sie daran teilnehmen wollen. Eine zentrale Finanzierung durch den Bund sei daher nicht möglich.
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