Berlin: (hib/MIK) Für die Einführung einer City-Maut für Kommunal- und Landesstraßen sind die Bundesländer zuständig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13129) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12861). Im Übrigen sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf für eine Präzisierung des rechtlichen Rahmens zur Einführung einer City-Maut, da eine Maut nur in geringem Umfang zur Lösung von innerstädtischen Verkehrsproblemen beitragen könne und zudem die Bürger zusätzlich finanziell belaste. Zudem würde mit einer City-Maut Kaufkraft aus den Innenstadtbereichen abgezogen. Es käme zu Geschäftsverlagerungen und zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Richtung mautfreie Städte beziehungsweise "grüner Wiesen" an den Stadträndern. Darüber hinaus sei mit erheblichen Kosten für die Installation und den Betrieb von Mauterhebungssystemen zu rechnen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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