Berlin: (hib/BOB) Die beiden EU-Rahmenbeschluss-Entwurf zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Menschenhandels werden derzeit in Brüssel "intensiv beraten". Eventueller Handlungsbedarf sei erst dann möglich, wenn die jeweils endgültige Fassung der Rechtsakte vorliegt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13271) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/13040) mit. Im Oktober vorigen Jahres habe in der belgischen Hauptstadt eine Expertenanhörung stattgefunden, an der die Bundesregierung ebenso wie die Vertreter der anderen Mitgliedstaaten teilgenommen habe und bei der die Kommission ihre Pläne vorgestellt habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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