Berlin: (hib/HLE) In der 16. Legislaturperiode wurden 10 Gesetze zum Finanzmarkt geändert und 18 neue Gesetze erlassen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/13349) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13240) mit. Zu den neuen Gesetzen gehören unter anderem das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts, das Investmentänderungsgesetz und das Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz. Zu den Finanzmarktgesetzen heißt es, sie sollten bei der Überwindung der Liquiditätsengpässe und der Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen stabilisierend wirken. Grundsätzlich seien die angestrebten Ziele erreicht worden; bei einigen Gesetzen könne aufgrund der kurzen Zeit seit ihrer Verabschiedung noch keine abschließende Bewertung erfolgen. Aus dem durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz errichteten Sonderfonds seien bisher 150 Milliarden Euro bewilligt worden, darunter 19 Milliarden auf die Vergabe von Eigenkapital.
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