Berlin: (hib/TEP) Ziel des "Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen" (DQR) ist es, eine angemessene Zuordnung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen in der Europäischen Union zu erreichen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13253) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13039). Mit dem DQR sollten die Chancen auf dem europäischen Arbeitsmarkt verbessert werden.
Bund und Länder hatten sich im Oktober 2006 auf die Entwicklung des DQR verständigt. Damit nahmen sie eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) auf, die seit dem 23. April 2008 in Kraft ist. Voraussichtlich 2010 werde darüber entschieden, welche formale und institutionelle Verankerung der DQR haben soll, schreibt die Regierung. Die Liberalen hatten danach gefragt, ob der DQR ein unverbindlicher Orientierungsrahmen sein werde oder ob er eine normative Funktion mit Qualitätssicherungscharakter übernehme.
In anderen europäischen Mitgliedstaaten gibt es nach Informationen der Regierung eine große Bandbreite was die Umsetzung des EQR betreffe. In einigen Ländern stehe die Diskussion noch am Anfang, andere Länder hätten bereits vor dem Beginn der Umsetzung des EQR-Prozesses über Qualifikationsrahmen verfügt und würden diesen nun mit dem EQR verbinden.
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