Berlin: (hib/STO/CHE) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni und 1. Juli 2009 zur Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments vollständig umsetzen. Nach einem Antrag der Fraktion ( 16/13865) soll die Regierung aufgefordert werden, ”unverzüglich die bislang vorenthaltenen Unterlagen zu den Beweisbeschlüssen des BND-Untersuchungs-ausschusses“ an die in dem Ausschuss tätigen Obleute herauszugeben. Auch soll die Bundesregierung sich laut Vorlage ”künftig nicht mehr in verfassungswidriger Weise auf eine ausschließliche Zuständigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ berufen, sondern ”die Auskunfts- und Informationsrechte anderer Parlamentsgremien sowie einzelner Abgeordneter“ achten.
Dem Untersuchungsausschuss seien teilweise Akten trotz vorliegender Beweisbeschlüsse nur unvollständig und ”damit in einer die Verfassung verletzenden Weise zur Verfügung gestellt worden“, heißt es in dem Antrag. Diese Akten müssten nunmehr sofort vollständig herausgegeben werden. Die Zeit für eine Auswertung reiche in der laufenden Legislaturperiode ”durchaus noch aus“.
In der Vorlage werden zugleich die beiden Entscheidungen der Karlsruher Richter vom 17. Juni (2 BvE 3/07) und 1. Juli 2009
(2 BvE 5/06) ausdrücklich begrüßt. Die Kontrolltätigkeit des Parlaments gegenüber der Bundesregierung sei in der parlamentarischen Demokratie eine ”außerordentlich bedeutsame Aufgabe“. Dies habe das Bundesverfassungsgericht ”in zwei bedeutenden Entscheidungen bestätigt und das bisherige Auskunftsverhalten der Bundesregierung gerügt“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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