In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die zwei Jahre nach Inkrafttreten des VIG geplante Evaluierung im Jahr 2010. Diese werde auf einer ”wissenschaftlich abgesicherten Basis“ vorgenommen. Es sei nicht beabsichtigt, den Ergebnissen der Auswertung der von den Ländern und den zuständigen Bundesstellen übermittelten Rohdaten durch die derzeit laufenden wissenschaftlichen Forschungsprojekte vorzugreifen, heißt es weiter.
Erste Analysen sprächen jedoch dafür, dass das VIG von den Behörden vor Ort ”durchaus verbraucherfreundlich“ gehandhabt werde. So seien trotz des teilweise sehr erheblichen Umfangs bestimmter Anfragen lediglich in 16 Prozent der Fälle überhaupt Gebühren erhoben worden. Nur etwa ein Drittel der Anfragen sei abgelehnt worden und die gesetzlichen Fristen für die Auskunftserteilung seien in 80 Prozent der Fälle eingehalten worden, schreibt die Bundesregierung. Auch vor diesem Hintergrund halte sie die von Verbraucherverbänden geäußerte Kritik für ”sachlich großenteils nicht gerechtfertigt“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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