Berlin: (hib/FRAU/BOB) Die im Jahr 2007
eingeführten Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (
16/13905). Die Regelung erfordere, dass sich
Ehepartner, bevor sie nach Deutschland kämen, Sprachkenntnisse
aneigneten und eine Prüfung bestünden. Die Fraktion geht
davon aus, dass infolge dieser Gesetzesänderung bis zu 25
Prozent weniger Visa zum Ehegattennachzug erteilt würden. Bei
dem Herkunftsland Türkei sei der Rückgang noch
deutlicher. Die Bundesregierung soll genaue Angaben über die
Zahl der erteilten Visa zum Ehegattennachzug und zu erbrachten
Sprachnachweisen machen. Darüber hinaus interessieren sich die
Abgeordneten auch für von dieser Regelung ausgenommene
Personen: Bei Krankheiten oder Behinderungen, wegen denen
Sprachkenntnisse nicht erworben werden könnten oder bei einem
”erkennbar geringen Integrationsbedarf“ müsse kein
Sprachnachweis erbracht werden.
Auch seien Bürger bestimmter Herkunftsländer, mit
denen Deutschland ”besonders enge wirtschaftliche
Beziehungen“ habe, nicht zu Sprachkursen verpflichtet, um
ihren Ehepartner zu folgen. Die Linke verweist darauf, dass dies
für Bürger der Türkei und Russlands nicht gelte,
obwohl das deutsch-türkische und das deutsch-russische
Handelsvolumen bedeutender seien als die der Länder, die von
der Sprachregelung ausgenommen seien.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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