In der öffentlichen Eingabe fordert der Petent, die Diäten für Abgeordnete deutlich zu erhöhen, im Gegenzug jedoch sämtliche Sonderleistungen abzuschaffen und Nebenverdienste von Abgeordneten zu verbieten. Zur Begründung führt der Petent an, es sei nicht damit getan, wenn sich Bürger lediglich über ”unfähige“ Politiker beschwerten. Wenn man in der Politik gute Leute wolle, müsse man diese auch entsprechend bezahlen.
Der Petitionsausschuss verwies auf die letzte Änderung des Abgeordnetengesetzes. Modifikationen seien bereits im Bereich des Entschädigungs- und Altersversorgungssystems vorgenommen worden. Die geltenden Versorgungsregelungen zeigten eine Abkehr von den bisherigen, sich an einer Vollversorgung orientierenden Regelungen der Altersentschädigung. Der Grund hierfür sei, dass die Zeit der Parlamentsmitgliedschaft nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten darstelle und auch nur für diesen Teil eine Altersentschädigung gezahlt würde. Der Steigerungssatz der Altersentschädigung und der Höchstversorgungssatz sei daher gesenkt und eine Erhöhung der Entschädigung gemäß der gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen vorgenommen worden. Weitere Erhöhungen seien derzeit nicht vorgesehen, betonte der Ausschuss. Auch eine Abschaffung der Nebentätigkeiten sei gegenwärtig nicht vorgesehen.
Die vom Petenten genannten Anliegen seien jedoch geeignet, sie im Rahmen künftiger Überlegungen zur Weiterentwicklung von Entschädigungs- und Altersversorgungsregelungen zu diskutieren, beschlossen die Ausschussmitglieder.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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