Berlin: (hib/BOB) Das Parlamentarische
Kontrollgremium moniert, dass es ”in einigen
Einzelfällen“ zu spät auf bestimmte
nachrichtendienstliche Vorgänge aufmerksam geworden ist. Dies
sei erst durch Veröffentlichung in den Medien geschehen,
heißt es in dem Bericht über die parlamentarische
Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes, der
jetzt als Unterrichtung (
16/13968) vorliegt. Der Bericht umfasst den
Zeitraum Januar 2008 bis August dieses Jahres. Insgesamt
bestünde aber der Eindruck, dass die Regierung das Gremium
”angemessen und zeitnah“ über relevante
nachrichtendienstliche Vorgänge unterrichtet hat. Nach
Einschätzung des Gremiums sind die vorhandenen
Kontrollmechanismen dennoch reformbedürftig. Es sei
festzustellen gewesen, dass sich den Nachrichtendiensten
ständig neue Herausforderungen stellten. Diese reichten
beispielsweise von der Existenz grenzüberschreitender
vernetzter terroristischer Netzwerke bis hin zu der rasanten
Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Diesen Herausforderungen sei einerseits durch personelle,
organisatorische und technische Vorkehrungen bei den
Nachrichtendienste rechtzeitig zu begegnen. Andererseits sei es
aber auch erforderlich, die parlamentarische Kohntrolle der
Nachrichtendienste regelmäßig an diese sich
verändernden Gegebenheiten anzupassen. Insofern sei die
angemessene Weiterentwicklung und Reform der parlamentarischen
Kontrolle der Nachrichtendienste erforderlich gewesen. Die
Gesetzesänderungen seien im Sommer des Jahres in Kraft
getreten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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