Berlin: (hib/HLE/HAU) Das
Bundeswirtschaftsministerium hat sich von der Rechtsanwaltskanzlei
Linklaters beraten lassen, weil unter anderem keine ausreichenden
eigenen personellen Ressourcen mit praktischen Kenntnissen und
Erfahrungen bei der Bankensanierung zur Verfügung standen.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/13983) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/13899) mit. Danach waren das
federführende Justiz-, aber auch das Wirtschaftsministerium
vom Bundeskabinett beauftragt worden, ein Restrukturierungsmodell
zur nachhaltigen Sicherung der Finanzmarktstabilität zu
entwerfen. Das Modell sollte sich unterhalb der Schwelle der
Enteignung bewegen. Die Regierung antwortet auf die Frage, warum
das Wirtschaftsministerium den Gesetzentwurf nicht selbst habe
schreiben können, angesichts der hohen Dringlichkeit einer
zeitnahen Sanierung der Hypo Real Estate habe das
Restrukturierungsmodell sehr schnell in einen Gesetzentwurf
umgesetzt werden müssen. Angaben zum Honorar für
Linklaters lehnt die Bundesregierung unter Hinweis auf die
”Pflicht zur Wahrung der Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse“ ab.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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